SOZIALRECHT

vom Kindergeld bis zur Rente

Das Sozialrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Seine Regelungen sorgen aufgrund des Sozialstaatsprinzips dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger sozial abgesichert sind. Damit soll soziale Gerechtigkeit gewährleistet werden. Das Sozialrecht umfasst eine sehr große Zahl von Themen, darunter zum Beispiel Leistungsansprüche im Krankheits- oder Pflegefall, die finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Fragen der Versicherungspflicht insbesondere bei Scheinselbstständigen oder GmbH-

Geschäftsführern, Leistungen nach Arbeitsunfällen oder staatliche Unterstützung für Familien.Unsere Kanzlei berät Sie in Bezug auf alle sozialrechtlichen Fragen, egal ob als Leistungsbezieher, Leistungsträger oder Unternehmer. Wir prüfen Ihre Bescheide und vertreten Ihre Anliegen in Widerspruchsverfahren vor Behörden oder falls erforderlich in Gerichtsverfahren vor allen deutschen Sozialgerichten. Wir unterstützen Sie unter anderem auf diesen sozialrechtlichen Gebieten:

  • Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Arbeitsförderung und Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) und Sozialhilfe
  • Arbeitsunfall
  • Behindertentestament
  • Elterngeld
  • Kindergeld / Kinderzuschlag
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Krankenversicherung
  • Kündigungsschutz
  • Künstlersozialversicherung
  • Mutterschutz
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Rentenversicherung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern u.a.
  • Unterhaltsvorschuss
  • Unfallversicherung
  • Wohngeld
Unser Fachanwalt hilft Ihnen gerne weiter!