MONIKA WALDENMAIER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Kooperationspartnerin

Seit November 2016 wird unser familienrechtliches Dezernat durch unsere Kooperationspartnerin Rechtsanwältin Monika Waldenmaier verstärkt.
Sie ist seit dem Jahr 2002 in eigener Kanzlei als Rechtsanwältin tätig und führt aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“.
Im Jahr 2019 hat sie außerdem erfolgreich den Fachanwaltslehrgang “Arbeitsrecht” absolviert und somit einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt.