ERBRECHT

Kompetente Beratung bei Testament, Erbschaft und Pflichtteil

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Es bestimmt insbesondere, wer Erbe wird, welche Rechte und Pflichten Erben haben und unter welchen Voraussetzungen der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann.

Das Erbrecht betrifft dabei nicht nur die Frage, wer erbt. Häufig entstehen rechtliche Fragen bereits zu Lebzeiten – etwa bei der Gestaltung eines Testaments, einem Erbvertrag, einer Schenkung oder der Regelung der eigenen Vermögensnachfolge.

Nach dem Erbfall können insbesondere Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, über die Wirksamkeit eines Testaments, Pflichtteilsansprüche, die Ausschlagung einer Erbschaft oder die Auseinandersetzung des Nachlasses entstehen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und weitere Beteiligte in allen wichtigen Fragen des Erbrechts.

Ob Testament, Erbvertrag, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft: Im Erbrecht können bereits kleine Unterschiede in den tatsächlichen Umständen zu unterschiedlichen rechtlichen Folgen führen.

Deshalb sollte insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien, mehreren möglichen Erben oder bereits bestehenden familiären Konflikten frühzeitig geprüft werden, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Ansprüche bestehen.

Unser Fachanwalt für Erbrecht Benedict Martin prüft Ihren konkreten Sachverhalt und erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

  • Testament und letztwillige Verfügung, Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Erbengemeinschaft
  • Testamentsanfechtung
  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbunwürdigkeit, Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Erbrecht bei Immobilien
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Wir beraten Sie unter anderem bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation in Betracht kommen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung eines Testaments
  • Gestaltung eines Erbvertrags
  • Regelung der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge
  • Enterbung und Pflichtteilsrecht
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Teilungsanordnungen und Teilungsverbote
  • Vermächtnisse
  • Auflagen und testamentarische Bedingungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbverzicht
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Vorsorgevollmacht und Vermögensvorsorge
  • Abstimmung von Testament und weiteren Vorsorgeregelungen

Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen sollte die Nachfolge rechtzeitig rechtlich geplant werden.

Mit einem Testament können Sie Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, wer Erbe werden soll. Ebenso wichtig können Regelungen darüber sein, wie der Nachlass verteilt werden soll, welche Person ein bestimmtes Vermögen erhalten soll oder wie Konflikte zwischen mehreren Erben vermieden werden können.

Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • eigenhändigen Testamenten
  • notariellen Testamenten
  • gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten
  • Berliner Testament
  • Erbeinsetzung
  • Enterbung
  • Vermächtnissen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Teilungsanordnungen
  • Testamentsvollstreckung
  • testamentarischen Bedingungen und Auflagen

Wir prüfen außerdem bereits vorhandene Testamente auf ihre rechtliche Wirkung und beraten Sie, wenn Sie ein Testament ändern oder widerrufen möchten. Für den Fall einer notariellen Beurkundung arbeiten wir mit den ortsansässigen Notariaten zusammen.

Hat der Erblasser kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wer aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe wird, hängt insbesondere vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und – bei verheirateten Erblassern – vom Güterstand und den weiteren Umständen ab.

Wir beraten unter anderem zur:

  • gesetzlichen Erbfolge
  • Erbfolge von Kindern und weiteren Abkömmlingen
  • Erbfolge von Eltern und Geschwistern
  • Erbfolge entfernterer Verwandter
  • Erbfolge des Ehegatten
  • Erbfolge bei nicht miteinander verheirateten Lebenspartnern
  • Auswirkungen eines bestehenden Testaments oder Erbvertrags
  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Wer als Erbe in Betracht kommt, sollte sich möglichst früh mit der Frage beschäftigen, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mit einer Erbschaft nicht nur Vermögen, sondern möglicherweise auch Schulden und andere Nachlassverbindlichkeiten übergehen.

Wir beraten Sie deshalb beispielsweise bei:

  • Annahme einer Erbschaft
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Fragen zur Ausschlagungsfrist
  • Überschuldung des Nachlasses
  • unbekannten Verbindlichkeiten
  • Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
  • Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche

Eine besonders häufige Streitfrage im Erbrecht betrifft den Pflichtteil.

Wird ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ein Pflichtteilsanspruch bestehen.

Wir beraten Pflichtteilsberechtigte und Erben insbesondere zu:

  • Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs
  • Höhe des Pflichtteils
  • Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auskunft über den Bestand des Nachlasses
  • Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände
  • Anrechnung von Schenkungen
  • Pflichtteilsverzicht
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögen kann die Ermittlung des Nachlasswertes komplex sein.

Gibt es mehrere Erben, entsteht grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Die gemeinsame Verwaltung und spätere Aufteilung des Nachlasses kann erhebliche rechtliche und persönliche Konflikte verursachen.

Typische Streitpunkte sind beispielsweise:

  • unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung des Nachlasses
  • Nutzung einer geerbten Immobilie
  • Verkauf eines Grundstücks oder Hauses
  • Ausgleichszahlungen zwischen Miterben
  • Verteilung von Bankguthaben
  • Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung einer Immobilie

Wir beraten Sie bei der rechtlichen Klärung der jeweiligen Ansprüche und unterstützen Sie bei einer möglichst sachgerechten Auseinandersetzung des Nachlasses.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden.

Ob eine wirksame Anfechtung möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Zu prüfen sind unter anderem die gesetzlichen Anfechtungsgründe und die hierfür geltenden Fristen.

Wir beraten Sie insbesondere bei Fragen zur:

  • Testamentsanfechtung
  • Anfechtung wegen Irrtums
  • Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung
  • Anfechtung aufgrund bestimmter später eingetretener Umstände
  • Auswirkung einer erfolgreichen Testamentsanfechtung
  • Anfechtungsfrist
  • Erbunwürdigkeit

In besonderen Fällen kann eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen sein, weil sie erbunwürdig ist.

Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind eng und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Wir beraten bei Fragen zur Feststellung und zu den rechtlichen Folgen der Erbunwürdigkeit.

Neben dem Testament bietet insbesondere der Erbvertrag Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge verbindlich zu gestalten.

Auch ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht kann unter bestimmten Voraussetzungen Teil einer Nachfolgeregelung sein.

Wir beraten Sie zur Gestaltung und zu den rechtlichen Folgen von:

  • Erbverträgen
  • Erbverzicht
  • Pflichtteilsverzicht
  • Abfindungsvereinbarungen
  • vertraglichen Regelungen zwischen zukünftigen Erben
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Vermögen muss nicht erst nach dem Tod übertragen werden. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Vermögen kann eine Schenkung zu Lebzeiten Bestandteil einer langfristigen Nachfolgeplanung sein.

Dabei sollten allerdings neben dem Erbrecht auch steuerliche und gegebenenfalls weitere rechtliche Folgen berücksichtigt werden.

Wir beraten insbesondere zu:

  • Schenkungen innerhalb der Familie
  • Übertragung von Immobilien
  • vorweggenommener Erbfolge
  • Nießbrauchsvorbehalten
  • Wohnrechten
  • Rückforderungsrechten
  • Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • schenkungsrechtlichen Fragestellungen
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Bei einer Erbschaft oder Schenkung können steuerliche Fragen eine erhebliche Rolle spielen.

Wir erläutern Ihnen die erbrechtlichen Zusammenhänge und weisen auf steuerlich relevante Aspekte hin. Soweit eine steuerliche Beratung erforderlich ist, kann eine Abstimmung mit einem Steuerberater sinnvoll sein.

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser die Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses einer bestimmten Person übertragen.

Wir beraten Erblasser bei der Frage, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein kann, und unterstützen Erben und andere Beteiligte bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer angeordneten Testamentsvollstreckung.

Wir übernehmen auch selbst regelmäßig Testamentvollstreckungen und wickeln den Nachlass nach den Vorstellungen des Erblassers ab. 

Eine umfassende Vorsorgeplanung sollte nicht ausschließlich auf die Zeit nach dem Tod ausgerichtet sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer im Fall einer eigenen Handlungsunfähigkeit bestimmte Angelegenheiten wahrnehmen darf. Eine Patientenverfügung betrifft dagegen insbesondere medizinische Behandlungswünsche für Situationen, in denen eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist.

Wir beraten Sie zur rechtlichen Gestaltung Ihrer Vorsorge und zur Abstimmung verschiedener Vorsorgedokumente.

Immobilien gehören häufig zu den wertvollsten Vermögensgegenständen eines Nachlasses. Ihre Vererbung kann deshalb besondere rechtliche Fragen aufwerfen.

Wir beraten unter anderem bei:

  • Vererbung von Häusern und Wohnungen
  • mehreren Erben einer Immobilie
  • Nutzung einer geerbten Immobilie
  • Verkauf einer geerbten Immobilie
  • Auszahlung einzelner Miterben
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung
  • Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten
  • Erbrecht bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen

Bei Unternehmensvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen sollte die Nachfolge besonders frühzeitig geplant werden.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Schnittstellen zwischen Erbrecht und gesellschaftsrechtlichen Regelungen.

Viele erbrechtliche Konflikte lassen sich durch eine frühzeitige rechtliche Klärung außergerichtlich lösen. Ist eine Einigung nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Hierzu gehören beispielsweise Streitigkeiten über:

  • Erbenstellung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamente
  • Auskunftsansprüche
  • Nachlassverteilung
  • Erbengemeinschaften
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Testamentsvollstreckung
Unser Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen gerne weiter!