SOZIALRECHT
rechtliche Unterstützung bei Rente, Pflege und Behinderung
Das Sozialrecht regelt zahlreiche Lebensbereiche, in denen Menschen auf Leistungen der Sozialversicherung oder anderer Sozialleistungsträger angewiesen sind. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in ausgewählten Bereichen des Rentenversicherungsrechts, Kranken- und Pflegeversicherungsrechts, Schwerbehindertenrechts sowie bei Fragen des Sozialhilferegresses.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt dabei auf der rechtlichen Prüfung von Leistungsentscheidungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den zuständigen Sozialleistungsträgern.
Sozialrechtliche Entscheidungen betreffen häufig die finanzielle Absicherung und persönliche Lebenssituation der Betroffenen. Gleichzeitig gelten teilweise kurze Fristen, insbesondere für Rechtsbehelfe gegen behördliche Entscheidungen.
Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie die rechtlichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Unsere Schwerpunkte im Sozialrecht auf einen Blick:
- Arbeitslosengeld
- Vorzeitiger Renteneintritt
- Erwerbsminderungsrente
- Altersrente
- Scheinselbstständigkeit / Sozialversicherungspflicht freier Mitarbeiter / GmbH-Geschäftsführer
- Krankengeld
- Pflegegrad
- Behindertentestament
- Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung
Sozialhilferegress
- Übernahme ungedeckter Heimkosten und Pflegewohngeld
- Schenkungsrückforderung
- Vermögensanrechnung
- Elternunterhalt
- Rechtzeitige Vermögensplanung als Schnittstelle zwischen Sozialrecht und Erbrecht
Viele Versicherte möchten bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Ob und unter welchen sozialrechtlichen Voraussetzungen dies möglich ist, hängt insbesondere von den persönlichen Versicherungszeiten, dem Geburtsjahr und der jeweiligen Rentenart ab.
Wir beraten Sie unter anderem zu:
- Voraussetzungen für einen vorzeitigen Renteneintritt
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- möglichen Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn
- Ausgleich von Rentenabschlägen
- Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts auf die spätere Rentenhöhe
- Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Gerade bei der Entscheidung über den Zeitpunkt des Renteneintritts sollte die individuelle Situation frühzeitig geprüft werden.
Wann kann ich regulär in Rente gehen? Welche Versicherungszeiten werden berücksichtigt? Welche Rentenart kommt für mich in Betracht?
Wir prüfen die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente und beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten des Renteneintritts.
Dabei können insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Wann wird die persönliche Regelaltersgrenze erreicht?
- Welche Versicherungszeiten werden berücksichtigt?
- Besteht ein Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente?
- Welche Auswirkungen haben Abschläge?
- Welche Auswirkungen hat ein späterer Rentenbeginn?
- Welche Besonderheiten ergeben sich bei langen Versicherungszeiten?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Die Prüfung ist häufig komplex. Entscheidend ist insbesondere nicht allein, welche konkrete Erkrankung vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Umfang die betroffene Person unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch erwerbsfähig ist.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
- Antrag auf Erwerbsminderungsrente
- voller Erwerbsminderungsrente
- teilweiser Erwerbsminderungsrente
- befristeter Erwerbsminderungsrente
- Ablehnung eines Rentenantrags
- Widerspruch gegen einen Rentenbescheid
- Klage gegen einen ablehnenden Rentenbescheid
- sozialmedizinischen Begutachtungen
- Nachweisen über das verbliebene Leistungsvermögen
Gerade bei einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente kann eine sorgfältige Prüfung des Bescheids und der zugrunde liegenden medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sinnvoll sein.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung kann erhebliche sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Wird eine selbstständige Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als abhängige Beschäftigung eingestuft, können insbesondere Fragen zur Versicherungspflicht und zu Sozialversicherungsbeiträgen entstehen.
Wir beraten insbesondere bei Fragen zur Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Tätigkeiten.
Dabei können unter anderem folgende Aspekte relevant sein:
- tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit
- Weisungsgebundenheit
- Eingliederung in einen Betrieb
- unternehmerisches Risiko
- freie Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeitsorganisation
- mehrere Auftraggeber
- sozialversicherungsrechtliche Folgen einer abhängigen Beschäftigung
- Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen
Wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, kann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Voraussetzung ist grundsätzlich die Feststellung eines entsprechenden Pflegegrades.
Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Feststellung und Änderung des Pflegegrades, insbesondere wenn die tatsächlichen Einschränkungen im Begutachtungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Dies betrifft beispielsweise:
- Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades
- Ablehnung eines Pflegegrades
- zu niedriger Pflegegrad
- Höherstufung des Pflegegrades
- Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse
- rechtliche Vorbereitung auf eine Begutachtung
- Klage gegen die Entscheidung der Pflegekasse
Wer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
In der Praxis entstehen insbesondere dann Probleme, wenn die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellt oder die Voraussetzungen für eine weitere Arbeitsunfähigkeit anders beurteilt.
Wir beraten insbesondere bei:
- Anspruch auf Krankengeld
- Höhe und Dauer des Krankengeldes
- Einstellung der Krankengeldzahlung
- Krankengeld trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit
- lückenloser Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- Aufforderungen der Krankenkasse
- Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse
- gerichtlicher Durchsetzung von Krankengeldansprüchen
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen.
Der festgestellte GdB kann für die betroffene Person erhebliche praktische Bedeutung haben. Deshalb sollte eine ablehnende oder aus Sicht des Betroffenen zu niedrige Feststellung sorgfältig geprüft werden. Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht Schwerbehinderung mit weiteren Leistungen.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei Fragen zur Feststellung und Änderung des Grades der Behinderung. Dabei geht es unter anderem um:
- Erhöhung des GdB
- Neufeststellungsverfahren
- Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid
- Klage gegen eine ablehnende Entscheidung
- Berücksichtigung mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen
Entscheidend ist eine möglichst vollständige Darstellung der tatsächlichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Alltag.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei rechtlichen Fragen rund um die Übernahme ungedeckter Kosten einer stationären Pflege beziehungsweise Heimunterbringung und den damit verbundenen Regressansprüchen des Sozialhilfeträgers.
Wenn die eigenen Einkünfte und das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflegeeinrichtung zu decken, können sozialhilferechtliche Ansprüche entstehen. Zugleich kann der Sozialhilfeträger prüfen, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen, frühere Schenkungen oder Ansprüche gegenüber Angehörigen zu berücksichtigen sind.
Wir beraten im Sozialrecht insbesondere Bewohner von Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige zu den rechtlichen Folgen entsprechender Entscheidungen des Sozialhilfeträgers.
Die Kosten einer stationären Pflege können die eigenen Einkünfte und Leistungen der Pflegeversicherung deutlich übersteigen. In diesen sozialrechtlichen Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten übernimmt.
Wir prüfen insbesondere:
- Voraussetzungen einer Kostenübernahme
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Berechnung des ungedeckten Bedarfs
- Bescheide des Sozialhilfeträgers
- Rückforderungen bereits erbrachter Leistungen
- Heranziehung von Angehörigen
- Fragen im Zusammenhang mit Pflegewohngeld
Neben Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe können bei einer stationären Unterbringung weitere Leistungen, insbesondere Pflegewohngeld, eine Rolle spielen.
Wir beraten bei rechtlichen Fragen rund um die Finanzierung einer stationären Pflege und prüfen entsprechende Bescheide und Forderungen des zuständigen Trägers.
Besondere rechtliche Probleme können entstehen, wenn eine pflegebedürftige Person vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit Vermögen verschenkt oder auf Angehörige übertragen hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche auf Rückforderung einer Schenkung bestehen oder auf den Sozialhilfeträger übergehen.
Wir prüfen insbesondere:
- frühere Schenkungen
- Übertragung von Immobilien
- Übertragung von Geldvermögen
- Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkers
- Auswirkungen von Schenkungen auf Sozialhilfeleistungen
- Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Beschenkte
- Verjährungs- und Ausschlussfragen
Gerade bei der Übertragung von Immobilien sollte die rechtliche Gestaltung frühzeitig geprüft werden.
Bei der Gewährung bestimmter Sozialhilfeleistungen kann die Frage eine erhebliche Rolle spielen, welches Vermögen eingesetzt werden muss und welches Vermögen geschützt ist.
Wir prüfen die Vermögenssituation und die Berechnung des Sozialhilfeträgers insbesondere bei der Finanzierung von Pflege- und Heimkosten.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Welches Vermögen muss eingesetzt werden?
- Welches Vermögen bleibt geschützt?
- Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?
- Wie werden Immobilien berücksichtigt?
- Welche Bedeutung haben Nießbrauchs- und Wohnrechte?
- Welche Auswirkungen haben frühere Vermögensübertragungen?
- Ist die Berechnung des Sozialhilfeträgers zutreffend?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn die Kosten einer stationären Pflege nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Das Sozialrecht hilft dem Betroffenen grundsätzlich, fordert aber unter Umständen eine Beteiligung der Angehörigen.
Wir beraten bei Fragen zum Elternunterhalt und zur Heranziehung durch den Sozialhilfeträger.
Dabei prüfen wir insbesondere:
- Voraussetzungen einer Heranziehung zum Elternunterhalt
- Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes
- Selbstbehalt
- Berücksichtigung weiterer Unterhaltsverpflichtungen
- Auswirkungen von Immobilien und sonstigem Vermögen
- Auskunftsverlangen des Sozialhilfeträgers
- Unterhaltsberechnung
- Heranziehungsbescheide
- Rückgriff des Sozialhilfeträgers
Die Finanzierung einer späteren Pflege kann erhebliche Auswirkungen auf die eigene Vermögensplanung und die geplante Vermögensübertragung auf Kinder oder andere Angehörige haben.
Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte deshalb nicht ausschließlich die erbrechtlichen Folgen betrachten. Je nach persönlicher Situation können auch schenkungsrechtliche und sozialrechtliche Folgen von Bedeutung sein.
Eine frühzeitige Beratung kann insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder größeren Vermögenswerten sinnvoll sein.
Dabei kann unser Fachanwalt für beide Rechtsgebiete die Fragen an der Schnittstelle von Sozialrecht und Erbrecht beantworten:
- Welche Folgen hat eine Schenkung auf einen späteren Anspruch auf Sozialhilfe?
- Welche Auswirkungen kann die Übertragung einer Immobilie haben?
- Welche Ansprüche können bei späterer Bedürftigkeit entstehen?
- Welche Bedeutung haben Nießbrauch und Wohnrecht?
- Welche Auswirkungen haben Schenkungen auf spätere Pflichtteilsansprüche?
- Wie lassen sich Vermögensübertragung und spätere Nachfolgeplanung aufeinander abstimmen?
- Welche rechtlichen Risiken sollten bereits bei der Gestaltung berücksichtigt werden?
Gerade bei größeren Vermögen und Immobilien sollte eine solche Planung nicht erst dann erfolgen, wenn bereits Pflegebedürftigkeit eingetreten ist oder der Sozialhilfeträger Leistungen erbringt.
Wir prüfen Bescheide und Entscheidungen der zuständigen Sozialleistungsträger und beraten Sie über die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Je nach Fall kann zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten auch im sozialgerichtlichen Verfahren.
Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten über:
- Rentenansprüche
- Erwerbsminderungsrente
- Krankengeld
- Pflegegrad
- Grad der Behinderung
- Übernahme von Heimkosten
- Vermögensanrechnung
- Schenkungsrückforderung
- Elternunterhalt
- sozialhilferechtliche Rückforderungen

