MietRecht & Wohnungseigentumsrecht

vom Vertrag bis zur Betriebskostenabrechnung

Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Pachtrecht sind wir der richtige Ansprechpartner für die Wahrung und Vereinbarung der Rechte von Mietern, Vermietern, Pächtern, Immobilienverwaltern und Eigentümern.

Das Mietrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen der Vermietung von privatem Wohnraum, Gewerberaum oder Autos. Das Pachtrecht ähnelt dem Mietrecht, jedoch wird der Wohnraum oder das Grundstück gemeinsam mit vorhandenem Inventar

vermietet, beispielsweise mit Möbeln oder Maschinen. Dies ist besonders in der Gastronomie und Landwirtschaft üblich.

Als Teil des Immobilienrechts regelt das Wohnungseigentumsrecht hingegen die Möglichkeit, Gebäudeteile wie eine Eigentumswohnung zu kaufen, ohne dass man das dazugehörige Grundstück erwirbt. Bereiche wie Treppen oder Fundament des Hauses, die von mehreren Eigentümern gemeinsam genutzt werden, bezeichnet man dabei als Gemeinschaftseigentum.

Als Anwälte stehen wir Ihnen unter anderem bei diesen Themen zur Seite:

  • Betriebskostenabrechnung
  • Grundstücksrecht
  • Kaution
  • Kündigung eines Mietverhältnisses
  • Mieterhöhung
  • Mietmängel
  • Mietminderung
  • Miet-, Pacht- und Kaufvertrag erstellen, prüfen, kündigen
  • Privat- und Gewerberäume