Architektenrecht
rechtliche Sicherheit bei Planung, Honorar und Bauüberwachung
Architekten und Ingenieure übernehmen bei Bauvorhaben wichtige Aufgaben – von der Planung über die Ausschreibung und Vergabe bis zur Überwachung der Bauausführung. Fehler in der Planung oder Bauüberwachung können erhebliche finanzielle Folgen haben und zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und ausführenden Unternehmen führen.
Das Architektenrecht betrifft dabei nicht nur die Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler. Auch Architektenverträge, Leistungsumfang, Honorar, Abnahme, Kündigung und die Abrechnung von Planungsleistungen können rechtlich anspruchsvolle Fragen aufwerfen.
Wir beraten und vertreten insbesondere Bauherren, Architekten und Ingenieure bei rechtlichen Fragen rund um Planung, Bauüberwachung und Vergütung.
Architektenrechtliche Fragen entstehen häufig bereits lange bevor ein konkreter Schaden oder Streit sichtbar wird. Eine frühzeitige Prüfung des Vertrags, des Leistungsumfangs und der Verantwortlichkeiten kann deshalb helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Unsere Expertin Rechtsanwältin Nina Henkel prüft Ihren konkreten Sachverhalt und erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Unsere Schwerpunkte im privaten Baurecht auf einen Blick:
- Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
- Leistungsumfang und Leistungsphasen
- Planungsfehler und Bauüberwachungsfehler
- Architektenhaftung und Schadensersatz
- Architektenhonorar / HOAI / Abrechnung von Architektenleistungen
- Kündigung und Abnahme von Architektenverträgen
- Verantwortlichkeit von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
Bereits bei Abschluss eines Architektenvertrags sollte möglichst eindeutig geregelt werden, welche Leistungen der Architekt oder Ingenieur übernehmen soll und welche Vergütung hierfür vereinbart wird.
Wir beraten insbesondere zur:
Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
Vereinbarung des Leistungsumfangs
Abgrenzung einzelner Leistungsphasen
Beauftragung einzelner Planungsleistungen
Vereinbarung von Planungs- und Überwachungsleistungen
Vergütung und Honorarvereinbarungen
zusätzlichen und geänderten Leistungen
Haftung und Verantwortlichkeit
Kündigung von Architektenverträgen
Eine klare vertragliche Vereinbarung kann helfen, spätere Streitigkeiten über Leistungsumfang und Vergütung zu vermeiden.
Fehler bei der Planung können erhebliche Auswirkungen auf ein Bauvorhaben haben. Werden beispielsweise technische Anforderungen nicht berücksichtigt oder Planungsleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, können daraus Mängel am Bauwerk und erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.
Wir beraten Bauherren insbesondere bei Fragen zu:
fehlerhafter Planung
unvollständiger oder mangelhafter Planung
Planungsfehlern
falschen oder unzureichenden Berechnungen
fehlerhaften Ausschreibungsunterlagen
nicht ausreichend bestimmten Leistungsbeschreibungen
Koordinationsfehlern
Schäden infolge von Planungsfehlern
Haftung und Schadensersatz
Dabei prüfen wir, welche Leistungen geschuldet waren, ob ein Planungsfehler vorliegt und welche Ansprüche daraus entstehen können.
Eine wichtige Aufgabe des Architekten kann die Überwachung der Bauausführung sein. Werden Mängel bei der Bauausführung nicht erkannt oder nicht rechtzeitig beanstandet, kann sich die Frage nach einer Haftung des mit der Überwachung beauftragten Architekten stellen.
Wir beraten insbesondere bei:
Fehlern bei der Bauüberwachung
nicht erkannten Baumängeln
unzureichender Kontrolle der Bauausführung
fehlender oder verspäteter Mängelanzeige
Überwachungsfehlern
Koordinationsfehlern auf der Baustelle
Dokumentationspflichten
Haftung für Schäden infolge mangelhafter Bauüberwachung
Gerade bei umfangreichen Bauvorhaben kann die Abgrenzung zwischen der Verantwortung des Bauunternehmers und der Verantwortlichkeit des Architekten rechtlich anspruchsvoll sein.
Auch die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen führt häufig zu Streit.
Wir beraten bei Fragen zur Honorarvereinbarung, zur Abrechnung von Planungsleistungen und zur Anwendung der HOAI, soweit diese im jeweiligen Vertragsverhältnis relevant ist.
Dies betrifft insbesondere:
Architektenhonorar
Honorarvereinbarungen
Abrechnung von Planungsleistungen
Leistungsphasen
anrechenbare Kosten
Nachträge und zusätzliche Leistungen
Abschlagsrechnungen
Schlussrechnungen
Einwendungen gegen Honorarrechnungen
Rückforderung überzahlter Honorare
Dabei prüfen wir die konkrete vertragliche Vereinbarung und die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Auch bei Architektenleistungen können Fragen der Abnahme und der Abrechnung eine wichtige Rolle spielen.
Wir beraten unter anderem bei:
Abnahme von Architektenleistungen
Fälligkeit von Honoraransprüchen
Schlussrechnung
Einwendungen gegen die Abrechnung
Mängeln der Architektenleistung
Zurückbehaltungsrechten
offenen Honoraransprüchen
Wenn die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt nicht mehr funktioniert, kann sich die Frage nach einer Beendigung des Vertrags stellen.
Eine Kündigung sollte insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf Honoraransprüche, bereits erbrachte Leistungen und die weitere Durchführung des Bauvorhabens sorgfältig geprüft werden.
Wir beraten bei:
Kündigung des Architektenvertrags durch den Bauherrn
Kündigung durch den Architekten
Kündigung aus wichtigem Grund
Abrechnung nach Vertragsbeendigung
Honoraransprüchen nach Kündigung
Übergabe von Planungsunterlagen
Wechsel des Architekten während eines Bauvorhabens
Fehlerhafte Architekten- oder Ingenieurleistungen können zu erheblichen Schäden führen. Dazu können beispielsweise Kosten für die Beseitigung von Baumängeln, zusätzliche Planungskosten oder Verzögerungsschäden gehören.
Wir prüfen und verfolgen insbesondere:
Schadensersatzansprüche
Ansprüche wegen Planungsfehlern
Ansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern
Kosten der Mängelbeseitigung
Folgeschäden
zusätzliche Planungs- und Baukosten
Ansprüche gegen Architekten und Ingenieure
Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
Bei Baumängeln ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Ein Mangel kann beispielsweise auf einer fehlerhaften Planung, einer mangelhaften Bauausführung oder einer unzureichenden Bauüberwachung beruhen. In manchen Fällen kommen auch mehrere Verantwortliche in Betracht.
Wir prüfen deshalb die jeweiligen Verantwortungsbereiche und die rechtlichen Beziehungen zwischen:
Bauherrn und Architekten
Bauherrn und Ingenieur
Architekten und Bauunternehmen
verschiedenen Planungsbeteiligten
Bauunternehmen und weiteren Nachunternehmern
Eine genaue rechtliche und tatsächliche Prüfung kann entscheidend dafür sein, gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können.
Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten über:
Architektenverträge
Planungsfehler
Bauüberwachungsfehler
Architektenhonorar
Schadensersatz
Baumängel und deren Verantwortlichkeit
Kündigung von Architektenverträgen

