Baurecht
von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ein Bauvorhaben ist für private Bauherren, Unternehmen und Handwerksbetriebe häufig mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden. Streitigkeiten im Baurecht können bereits bei der Gestaltung des Bauvertrags entstehen und sich während der Bauphase etwa wegen Baumängeln, Bauverzögerungen, Nachträgen oder Abschlagsrechnungen entwickeln.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Bauherren, Auftraggeber, Bauunternehmen, Handwerker, Architekten und andere am Bau Beteiligte bei allen wichtigen Fragen des privaten Baurechts.
Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, wenn es bereits zu einem Streit gekommen ist.
Je früher rechtlicher Rat eingeholt wird, desto besser lassen sich viele Konflikte vermeiden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind.
Baurechtliche Streitigkeiten sind häufig komplex. Verträge, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Rechnungen, Schriftverkehr und die tatsächliche Bauausführung müssen miteinander betrachtet werden.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch unsere Expertin Rechtsanwältin Nina Henkel kann deshalb helfen, rechtliche Risiken bereits vor Beginn oder während der Bauphase zu erkennen.
Unsere Schwerpunkte im privaten Baurecht auf einen Blick:
- Bauvertrag und Werkvertrag, VOB/B
- Baumängel und Mängelrechte, Abnahme
- Nachträge und zusätzliche Vergütung, Abschlagsrechnung und Schlussrechnung
- Bauverzögerung und Behinderung, Schadensersatz
- Kündigung von Bauverträgen
- Architekten- und Ingenieurrecht, HOAI
- außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr baurechtlicher Ansprüche
Rechtliche Probleme im Baurecht lassen sich häufig vermeiden, wenn der Bauvertrag bereits vor seiner Unterzeichnung sorgfältig geprüft wird. Gerade bei größeren Bauvorhaben können unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Regelungen zu Fristen oder unzureichende Vereinbarungen über Vergütung und Nachträge später erhebliche Folgen haben.
Wir prüfen und gestalten unter anderem:
- Bauverträge und Werkverträge
- Verträge mit Bauunternehmen und Handwerksbetrieben
- Verträge über einzelne Gewerke
- Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse
- Regelungen zu Bauzeit und Fertigstellung
- Zahlungs- und Abschlagszahlungsvereinbarungen
- Regelungen zu Nachträgen und zusätzlichen Leistungen
- Abnahmevereinbarungen
- Vertragsstrafen und Sicherheiten
- Kündigungsregelungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dabei berücksichtigen wir im Baurecht insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie – soweit vereinbart – die VOB/B und weitere für das jeweilige Bauvorhaben relevante Vertragsgrundlagen.
Ein häufiger Anlass für baurechtliche Auseinandersetzungen sind Mängel an der Bauleistung.
Ein Baumangel kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Bauleistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, nicht fachgerecht ausgeführt wurde oder nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist.
Typische Beispiele sind:
- Feuchtigkeit und Wasserschäden
- Risse im Mauerwerk oder Estrich
- undichte Dächer und Fassaden
- mangelhafte Abdichtungen
- Probleme mit Fenstern und Türen
- fehlerhafte Boden- und Fliesenarbeiten
- Mängel an Heizung, Sanitär oder Elektroinstallation
- Wärmebrücken und Dämmungsfehler
- Abweichungen von der vereinbarten Bauausführung
- nicht fertiggestellte oder unvollständige Leistungen
Wir beraten Sie insbesondere dazu, welche Rechte bei einem Baumangel bestehen, wie ein Mangel richtig angezeigt wird und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Je nach Situation können beispielsweise Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz oder weitere Rechte in Betracht kommen.
Wer einen Baumangel feststellt, sollte nicht vorschnell selbst eine andere Firma mit der Beseitigung beauftragen oder Zahlungen vollständig einstellen.
Entscheidend kann zunächst sein, den Mangel nachweisbar zu dokumentieren, den Vertrag und die vereinbarte Leistung zu prüfen und dem Vertragspartner Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- der rechtlichen Prüfung eines behaupteten Baumangels
- der Prüfung von Mängelanzeigen
- der Formulierung von Aufforderungen zur Mängelbeseitigung
- der Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen
- der Prüfung von Zurückbehaltungsrechten
- der Vorbereitung einer Abnahme
- der Beweissicherung
- der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Schritt bei einem Bauvorhaben. Sie sollte deshalb nicht lediglich als formaler Abschluss der Bauarbeiten verstanden werden.
Mit der Abnahme können unter anderem wichtige rechtliche Folgen für die Vertragsparteien verbunden sein. Deshalb sollte insbesondere bei erkennbaren Mängeln sorgfältig geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abnahme erklärt werden sollte und welche Vorbehalte erforderlich sind.
Wir beraten Bauherren und Unternehmer bei Fragen rund um:
- die Abnahme der Bauleistung
- Abnahmeprotokolle
- die Abnahme trotz vorhandener Mängel
- die Verweigerung der Abnahme
- Abnahmeverlangen des Unternehmers
- Vorbehalte wegen Mängeln und Vertragsstrafen
- die rechtlichen Folgen einer Abnahme
Während eines Bauvorhabens ändern sich die ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht selten. Unternehmen verlangen dann zusätzliche Vergütung für Nachträge, geänderte Leistungen oder zusätzliche Leistungen.
Ob eine zusätzliche Vergütung tatsächlich geschuldet ist, hängt unter anderem vom Inhalt des ursprünglichen Vertrags, der vereinbarten Leistungsbeschreibung und den Umständen der Leistungsänderung ab.
Wir prüfen beispielsweise:
- ob eine Leistung bereits vom ursprünglichen Vertrag umfasst ist
- ob tatsächlich eine zusätzliche oder geänderte Leistung vorliegt
- ob ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht
- die Höhe von Nachtragsforderungen
- Nachträge nach VOB/B
- Nachträge bei BGB-Bauverträgen
- Behinderungen und Bauzeitverlängerungen
- zusätzliche Kosten infolge von Planungsänderungen
Auch die Abrechnung von Bauleistungen führt häufig zu Streit.
Wir beraten bei der Prüfung und Durchsetzung von:
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- überhöhten oder unberechtigten Rechnungen
- Einbehalten wegen Baumängeln
- offenen Werklohnforderungen
- Rückforderungen bereits gezahlter Beträge
- Abrechnungsfragen nach VOB/B
Dabei kann sowohl die Position des Auftraggebers als auch die des Bauunternehmers oder Handwerksbetriebs betroffen sein.
Wenn sich ein Bauvorhaben verzögert, können erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Für Bauherren kann beispielsweise die Finanzierung weiterlaufen, während die Immobilie noch nicht genutzt werden kann. Unternehmer können dagegen mit Forderungen wegen verspäteter Fertigstellung konfrontiert werden.
Wir prüfen insbesondere im Baurecht daher:
- vereinbarte Fertigstellungstermine
- Verzögerungen und Behinderungen
- Verantwortlichkeit für die Bauverzögerung
- Schadensersatzansprüche
- Vertragsstrafen
- zusätzliche Kosten
- Auswirkungen von Änderungswünschen und Nachträgen
- Verzögerungen aufgrund fehlender Vorleistungen
Nicht jedes Bauvorhaben lässt sich bis zum vorgesehenen Ende durchführen. Bei erheblichen Problemen kann die Frage entstehen, ob ein Bauvertrag gekündigt werden kann oder sollte.
Eine Kündigung kann erhebliche finanzielle Folgen haben und sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden.
Wir beraten unter anderem bei:
- Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber
- Kündigung durch den Unternehmer
- Kündigung aus wichtigem Grund
- freier Kündigung des Auftraggebers
- Abrechnung nach einer Kündigung
- Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung
- Streit über die Berechtigung einer Kündigung
Für private Bauherren geht es bei einem Bauvorhaben häufig um einen erheblichen Teil des eigenen Vermögens. Rechtliche Probleme sollten deshalb möglichst früh erkannt und bearbeitet werden.
Wir beraten private Bauherren insbesondere bei:
- Prüfung des Bauvertrags vor der Unterschrift
- Streit mit dem Bauunternehmen
- Baumängeln
- Bauverzögerungen
- Nachträgen
- Abschlags- und Schlussrechnungen
- Abnahme
- Mängelbeseitigung
- Schadensersatz
- Kündigung des Bauvertrags
Auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe benötigen bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten mit Auftraggebern eine verlässliche rechtliche Beratung.
Wir unterstützen Unternehmen insbesondere bei:
- Prüfung und Gestaltung von Bau- und Werkverträgen
- Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Nachtragsforderungen
- Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
- Behinderungsanzeigen
- Bauzeitverlängerungen
- Abnahme
- Kündigung von Bauverträgen
- gerichtlicher Durchsetzung offener Forderungen
Bei Bauvorhaben arbeiten Bauherren, Architekten, Ingenieure und ausführende Unternehmen eng zusammen. Fehler bei Planung, Überwachung oder Koordination können erhebliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben haben.
Wir beraten bei rechtlichen Fragen rund um:
- Architektenverträge
- Planungsleistungen
- Überwachungsleistungen
- Planungsfehler
- Bauüberwachungsfehler
- Haftung von Architekten und Ingenieuren
- Honorarfragen
- Schnittstellen zwischen Planung und Bauausführung
Dabei können insbesondere auch Regelungen der HOAI von Bedeutung sein.
Unser Ziel ist es, baurechtliche Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht geführt werden.
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren.
Dies umfasst insbesondere Verfahren vor dem Amtsgericht und Landgericht sowie die Durchsetzung oder Abwehr baurechtlicher Ansprüche.

