Nebenklage und Opferschutz

vom Adhäsionsverfahren bis zum Zeugenbeistand

Neben den Rechten des Angeklagten schützt die Strafprozessordnung auch die Rechte von Geschädigten und Zeugen. Insbesondere die Nebenklage stellt einen Teil des Strafrechts dar und dient dem Opferschutz. Geschädigte bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Klage (Anklage) der Staatsanwaltschaft anschließen, wodurch die Möglichkeit besteht, eine aktive Stellung im Gerichtsverfahren einzunehmen und von Sonderrechten zu profitieren. Auch besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche (insbesondere Schmerzensgeld) durch einen sogenannten Adhäsionsantrag unmittelbar im Strafprozess geltend zu machen, was eine deutliche Erleichterung im Vergleich zum ansonsten üblichen Zivilrechtsweg darstellt.

Infolge einer Straftat entstehen meist seelische oder Körperliche Schäden bei Betroffenen, die sie bei einer Aussage vor Gericht hemmen können. So bedarf auch die Seite des Opfers einer Straftat einer anwaltlichen Unterstützung. Anwaltlicher Beistand bietet Unterstützung und optimale Interessenvertretung im gesamten Strafverfahren. Hierbei ist je nach Deliktsart auch eine Beiordnung des Rechtsanwalts über das Gericht möglich, so dass die entstehenden Kosten von der Staatskasse oder der angeklagten Person getragen werden.

Sollten Sie Geschädigte/r einer Straftat sein, unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen. Wir vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Nebenklage
  • Verletztenbeistand
  • Zeugenbeistand
  • Adhäsionsverfahren: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)