Urheberrecht

vom Schadensersatz bis zum Nutzungsvertrag

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum wie Filme, Musik, Kunst, Ideen, Texte, Software und Fotos. Die Rechte liegen beim Schöpfer des Werkes, ohne dessen Einwilligung dieses nicht veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt werden darf. Ein Werk ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, erst dann wird es gemeinfrei. Bei anonymen Veröffentlichungen oder Veröffentlichungen unter Pseudonym endet die Schutzfrist 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.

Gerade im Internet und im digitalen Bereich kommt es jedoch häufig zu Verstößen, da sich urheberrechtlich geschützte Werke leicht kopieren lassen. Unsere Kanzlei berät Urheberrechtsinhaber und hilft bei Verstößen gegen das Urheberrecht.

Sie können sich unter anderem bei folgenden Themen an uns wenden:

  • Erstellen von Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
  • Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Prüfung, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist
  • Schadensersatz
  • Schutz des Urheberrechts
  • Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht
  • Verhandlung, Prüfung und Aufsetzen von Verträgen (Nutzungsverträge, Verlagsverträge und Lizenzverträge)